Verhinderungspflege – Alles Wichtige im Überblick
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.
Von Ersatzpflege spricht man also:
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wenn die Pflege zu Hause stattfindet,
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die reguläre Pflegeperson verhindert ist und
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die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:
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Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
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Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Pflegevertretung erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit.)
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Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Ersatzpflege beantragen.
Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr.
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Wird die Pflegevertretung durch eine verwandte Person (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung auf den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes beschränkt. Allerdings können Verdienstausfall oder Fahrtkosten zusätzlich mit angerechnet werden. Eine Aufstockung ist dann bis max. 1.612 €uro möglich. Mehr dazu auch in diesem Beitrag: Wer darf Verhinderungspflege ausführen.
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Für alle anderen Personen und gewerblichen Dienstleister zahlt die Pflegekasse max. 1.612 €uro.
Den Pflegekassen sind zur Abrechnung der Verhinderungspflege die Belege vorzulegen.
Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verrechnen?
Für die Ersatzpflege kann auch noch 50 % der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für diePflegevertretung von 1.612 €uro auf 2.418 €uro erhöhen.
Welche Kosten werden für die Ersatzpflege erstattet?
Da die Verhinderungspflege nicht nur von einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung, sondern auch von Nachbarn, Freunden usw. ausgeübt werden kann, können auch folgende Kosten erstattet werden:
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Kosten für den ambulanten Pflegedienst
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Kosten für eine stationären Pflegeeinrichtung
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Kosten für die Ersatzpflegeperson
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Fahrtkosten für Privatpersonen
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Verdienstausfall von Privatpersonen
Wie lange kann Ersatzpflege in Anspruch genommen werden?
Der Anspruch auf Ersatzpflege beträgt maximal 6 Wochen (42 Tage).
Kann die Verhinderungspflege aufgeteilt werden?
Die zustehenden Zeiten der Ersatzpflege von 42 Tagen können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.
Tipp : Wenn Sie für einen längeren Zeitraum tageweise Verhinderungspflege benötigen, sollten Sie nicht den gesamten Zeitraum angeben und dann die einzelnen Tage, an denen Sie Unterstützung benötigen, sondern nur die Tage benennen, an denen Sie tatsächlich Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Sonst kann es passieren, daß die Pflegekasse den gesamten Zeitraum Ihrer Abwesenheit anrechnet.
Wer übernimmt die Pflege während der Verhinderung der Pflegeperson?
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Häufig wird die Ersatzpflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen.
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Es ist aber auch eine vollstationäre Unterbringung in einer von der Pflegekasse anerkannten Pflegeeinrichtung möglich.
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Außerdem kann die Verhinderungspflege von Freunden, Nachbarn, Verwandten usw. übernommen werden.
Bei den Personen, welche die Pflegevertretung ausführen, muss es sich nicht um gelernte Pflegekräfte handeln.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Innerhalb eines Kalenderjahres kann sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist jedoch der, dass
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eine Ersatzpflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde. Diese mindestens 6monatige Pflegezeit nennt sich auch „Vorauspflege“
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Ersatzpflege erfolgt in der Regel nicht in einem Pflegeheim sondern ambulant.
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Bei der Kurzzeitpflege entfällt die Frist von sechs Monaten. Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad / einer Pflegestufe hat Anspruch auf Kurzzeitpflege.
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Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden?
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Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt.
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Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der Ersatzpflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.
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Die Ersatzpflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden.
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Sie haben die Möglichkeit, auch stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Das hat einige Vorteile, wie zum Beispiel, dass Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird, wenn Sie bestimmte Regeln einhalten. Es ist ganz wichtig, immer abzuwägen, ob die reguläre Ersatzpflege in Anspruch genommen wird oder ob tatsächlich nur die stundenweise Verhinderungspflege ausreichen würde.
Wird trotz Verhinderungspflege auch Pflegegeld bezahlt?
Wer vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhalten hatte, bekommt während der Verhinderungspflegezeit 50 % des Pflegegeldes weiterbezahlt.
Gibt es in Pflegegrad 1 auch Verhinderungspflege?
Der Pflegegrad 1 ist nicht zu vergleichen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Er enthält deutlich weniger Leistungen. Unter anderem gibt es im Pflegegrad 1 auch keine Verhinderungspflege. Allerdings ist es möglich, den Entlastungsbetrag für die Ersatzpflege heranzuziehen.
Andere Begrifflichkeiten für Verhinderungspflege
Verhinderungspflege heißt eigentlich: Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson. Außerdem wird die Verhinderungspflege auch gerne als Pflegevertretung oder Urlaubsvertretung bezeichnet.
Muss die Verhinderungspflege versteuert werden?
Das ist sehr schwierig zu beantworten. Ausschlaggebend ist, WER die Pflegevertretung durchführt und WIE OFT. Nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad erhalten eine maximale Kostenerstattung in Höhe des 1,5 fachen Pflegegeldes. In diesem Rahmen ist die Entschädigung für die Verhinderungspflege dann auch steuerfrei, wenn nur eine Person gepflegt wird. Wer öfters und mehrere Personen pflegt und dafür Geld erhält, sollte sich bei seinem Finanzamt erkundigen.
Das gleiche gilt wohl auch für nicht verwandte Menschen, die sich zur Pflege sittlich verpflichtet fühlen. Dafür möchte aber vielleicht das eine oder andere Finanzamt einen Nachweis.
Wo gibt es mehr Informationen zur Verhinderungspflege?
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Bei den Pflegestützpunkten
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bei der Krankenkasse/Pflegekasse
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bei Sozialdiensten von behandelnden Krankenhäusern, Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen
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Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
Rechtliches
Die Verhinderungspflege ist im § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson verankert.